Handlungsbedarf zur Regulation der Wolfsbestände von UREK-N anerkannt

04. Nov 2022

Der BEBV begrüsst, dass nach dem Ständerat nun auch die UREK-N den Handlungsbedarf wahrnimmt und einer besseren Regulierung der Wolfsbestände zustimmt. Der BEBV fordert die Grosse Kammer nun auf, sich ebenfalls für die Revision auszusprechen.

Die anhaltende Wolfssituation ist prekär und unhaltbar. Nach den zahlreichen Rissvorfällen in den letzten Tagen sind Taten statt Worte gefordert. Der Wolf ist laut der nationalen Jagdverordnung geschützt. Der Kanton kann Abschussbewilligungen für einzelne Wölfe erteilen, aber nur, wenn erheblicher Schaden an Nutztieren vorliegt. Erhebliche Schäden sind ebenfalls in der nationalen Jagdverordnung festgehalten. In Gebieten, in welchen bereits früher Schäden durch den Wölf vorkamen, liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn ein Wolf in seinem Streifgebiet mind. 10 Nutztiere in 4 Monaten tötet. Die Tiere müssen als geschützt gelten, um eine Abschussbewilligung zu beantragen.

Der Berner Bauern Verband setzt sich bei der Umsetzung der Ausscheidung von nicht schützbaren Gebieten ein und unterstützt bei der Beratung der Landwirte rund um den Herdenschutz, welche pragmatisch und praxisorientiert erfolgen muss.

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