16. Jun 2023
Die Branchenorganisation Milch macht erneut auf die Erfüllung des grünen Teppichs aufmerksam: Ab dem 1. Januar 2024 gilt für sämtliche in der Schweiz produzierte, gehandelte und verarbeitete Milch der Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch «Grüner Teppich». Alle Milchproduktionsbetriebe müssen sich bis am 31. Dezember 2023 für den grünen Teppich anmelden.
Milchproduktionsbetriebe, die an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) teilnehmen, erfüllen eine der wichtigsten Anforderungen des grünen Teppichs. Milchproduzentinnen und Milchproduzenten, die sich an keinem dieser Programme beteiligen, haben die Möglichkeit, aus drei Kompensationsmöglichkeiten zu wählen:
• Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh
• Sömmerung
• Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung.
Betriebsleitende, die älter als 60 sind (Jahrgang 1963 oder älter) oder innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Betriebsübergabe oder den Ausstieg aus der Milchproduktion planen, können eine fünfjährige «Übergangsfrist» beantragen. Diese Option steht ebenfalls allen offen, die ein Milchviehstallprojekt planen, das den Anforderungen von BTS, RAUS oder Weidebeitrag entspricht, und Betriebsleitenden, deren Stallbauprojekt stockt. Die «Übergangsfrist» ist bis zum 31. Dezember 2028 begrenzt.
Alle Betriebe, die sich noch nicht für den grünen Teppich registriert haben, müssen sich bis am 31. Dezember 2023 anmelden. Können Sie nicht an einem der Tierwohlprogramme mitmachen, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Kompensation oder eine "Übergangsfrist" anzumelden.
Für weitere Auskünfte:
Branchenorganisation Milch 031 381 71 13