FABE: Umwandlungsfrist läuft bald ab!

21. Mai 2026

Wer bereits über eine Fachbewilligung Pflanzenschutz (FABE) verfügt, muss diese bis spätestens am 30. Juni 2026 digital umwandeln. Auch Personen ohne eigenen Betrieb, die aufgrund ihrer Ausbildung über eine Fachbewilligung verfügen, sollten die Registrierung nicht vergessen.

Ab 2027 können Pflanzenschutzmittel zur beruflichen und gewerblichen Verwendung nur noch mit gültiger digitaler Fachbewilligung bezogen werden.
Wichtig: Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Rechnung von CHF 50.–. Erst nach Bezahlung dieser Rechnung wird die digitale FABE-Bewilligung ausgestellt. Diese kann anschliessend jederzeit über die FABE-App aufgerufen werden.

Fragen? 

Kontaktieren Sie den FaBe PSM Support  (MO-FR, 8 - 12 Uhr) 

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