FABE-Frist bis 31. Juli verlängert

17. Jul 2026

Wer bereits über eine Fachbewilligung Pflanzenschutz (FABE) verfügt, muss diese bis spätestens am 31. Juli 2026 digital umwandeln. Auch Personen ohne eigenen Betrieb, die aufgrund ihrer Ausbildung über eine Fachbewilligung verfügen, sollten die Registrierung nicht vergessen.

Ab 2027 können Pflanzenschutzmittel zur beruflichen und gewerblichen Verwendung nur noch mit gültiger digitaler Fachbewilligung bezogen werden.
Wichtig: Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung über CHF 50.–. Erst nach Bezahlung dieser Rechnung wird die digitale FABE-Bewilligung ausgestellt. Diese kann anschliessend jederzeit über die FABE-App aufgerufen werden.
Bei der Fristverlängerung handelt es sich um eine einmalige Verlängerung. Wer die digitale Umwandlung bis am 31. Juli 2026 nicht beantragt, muss die Prüfung absolvieren und kann ab 2027 keine Pflanzenschutzmittel zur beruflichen und gewerblichen Verwendung mehr beziehen.
Eine Anleitung finden sie hier:

Fragen? 

Kontaktieren Sie den FaBe PSM Support  (MO-FR, 8 - 12 Uhr) 

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