14. Apr 2022
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket «für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» verabschiedet. Der Berner Bauern Verband ist enttäuscht, dass die Anliegen der Landwirtschaft nicht weiter berücksichtigt wurden. Trotz frühzeitigem Hinweisen auf Zielkonflikte und der Gefährdung der Versorgungssicherheit, wird an produktionseinschränkenden Massnahmen ohne Wirkung festgehalten. Erste Massnahmen treten per 1.1.2023 in Kraft, die umstrittensten Massnahmen per 2024.
Der Bundesrat hält am Ziel fest, die Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030 um 20 % zu reduzieren, obwohl klar ist, dass dieses Ziel kaum erreicht werden kann. Bereits das von der Branche vorgeschlagene Reduktionsziel von 10 % bis 2030 stellt eine grosse Herausforderung dar, wenn davon auszugehen ist, dass mit den vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen lediglich eine Senkung der Stickstoffverluste um 6,1 % bewirkt wird. Die Zielkonflikte bleiben ungeachtet bestehen und werden der Branche überlassen.
Scharf kritisiert der Berner Bauern Verband die Streichung der 10 % Toleranz in der Suisse-Bilanz und die Einführung der 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf der Ackerfläche. Die vorgeschobene Begründung des späteren Inkrafttretens auf 2024 (anstelle 2023) aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die weltweite Versorgung, ist fragwürdig. Dass sich die weltweite Versorgung innerhalb eines Jahres ändern wird, ist leider reine Utopie. Zudem tragen die Massnahmen kaum zum Absenkpfad bei, schwächen aber die inländische Produktion und damit die Selbstversorgung massiv.
Die Zahl der Produktionssystembeiträge nimmt enorm zu und somit auch der administrative Aufwand. Die bisher bekannten REB-Massnahmen wie Herbizid-Verzicht oder schonende Bodenbearbeitung werden strenger, unflexibler und komplexer. Der Berner Bauern Verband und der SBV haben sich in ihren Stellungnahmen für flexible Formen, zum Beispiel einer parzellenspezifischen Teilnahme, eingesetzt. Davon wurde leider nichts aufgenommen: für die REB-Massnahmen muss die gesamte Kultur auf dem Betrieb angemeldet werden. Die Massnahmen sind meistens für mehrere Jahre verpflichtend. Eine solche Regelung ist nicht praxistauglich. Dabei hat sich insbesondere im Berner Pflanzenschutzprojekt gezeigt, dass flexible Massnahmen wichtig für die Beteiligung und der Erfolg von Massnahmen sind. Der Bundesrat scheint jedoch die Hilfestellungen der Branche zu ignorieren. Die Entscheide des Bundesrates sind sehr enttäuschend und nicht nachvollziehbar.