Entschädigung der Tierverlust wegen Blauzungenkrankheit

02. Mai 2025

Gemäss Informationen des Kantons Bern werden Tierverluste wegen Blauzungenkrankheit entschädigt. Ab dem 1. Juni 2025 wird aber die Höhe der Entschädigung bei Tierverlusten wegen Serotypen, gegen die geimpft werden kann, in Abhängigkeit von der Impfrate im Bestand zwischen 60% bis 90% des Schätzungswertes abgestuft.

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