CH-TAX - Neue Altesgrenzen bei Muni und Ochsen ab 1. März 2026
13. Feb 2026
Auf den 1. März 2026 ändert das Bundesamt für Landwirtschaft BLW die Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung (EKV-BLW, SR 916.341.22). Darin werden die Anforderungen an das Alter der Schlachttiere für die Einstufung nach CH-TAX definiert.
Ab 1. März 2026 gelten folgende Neuerungen:
- Muni MT: 241-600 Tage (bisher: 241-540 Tage)
- Ältere Muni MA: älter als 600 Tage (bisher: Muni älter als 540 Tage und Ochsen älter als 730 Tage)
- Ochsen OB: älter als 240 Tage (bisher: 241-730 Tage)
Gleichzeitig werden die Handelsusanzen auf der Proviande-Wochenpreistabelle angepasst:
- Ochsen älter als 840 Tage werden in Zukunft zum Kuhpreis abgerechnet.