27. Aug 2024
Eine selbstständige Landwirtin hatte auf Ihrem Betrieb einen Unfall. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb geht Sie einem Nebenerwerb nach von 8.5 h/Woche nach. Bei Ihrem Arbeitgeber ist sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Die Landwirtin hat den Unfall der Versicherung vom Arbeitgeber als Nichtberufsunfall NBU gemeldet. Die Versicherungsgesellschaft Allianz war der Meinung, dass es sich nicht um einen NBU handelt, sondern im Rahmen der Selbstständigkeit um einen Berufsunfall BU.
Agrisano hat den Fall durch sämtliche Gerichtsinstanzen verfochten und nun vor Bundesgericht Recht bekommen.
Da selbständig erwerbende LandwirtInnen nicht obligatorisch dem UVG (Unfallversicherungsgesetz) unterstellt sind, sind Unfälle, welche auf dem Betrieb passieren, als NBU zu klassieren, wenn eine ausserbetriebliche Anstellung von mind. 8 h/Woche besteht. Dasselbe gilt auch für familieneigene Mitarbeitende. Daher kann der Unfall bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden. Die gängige Praxis wird nun vom Bundesgericht gestützt.
Sind Sie unsicher, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber NBU versichert sind? Unter folgendem Link können Sie Ihre Arbeitsstunden berechnen:
Gerne können Sie sich auch an uns wenden:
Agrisano Regionalstelle Bern, Tel. 031 938 22 54