Blauzungenkrankheit: Impfung bis am 31. August 2026 auf der TVD erfassen
25. Jun 2026
Der Bund beteiligt sich im Jahr 2026 an den Kosten der Blauzungenimpfung. Für vollständig geimpfte Tiere in der Impfperiode vom 1. September 2025 bis 31. August 2026 können Tierhaltende rückwirkend eine Verbilligung erhalten.
Damit die Auszahlung möglich ist, müssen die Impfungen bis spätestens am 31. August 2026 erfasst werden. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt dies über die TVD, für Neuweltkameliden über www.tierverkehr.ch/vac.
Die Rechnung für den Impfstoff ist aufzubewahren. Zudem muss das Behandlungsjournal korrekt geführt werden. Daraus muss ersichtlich sein, welche Tiere wann und wie geimpft wurden.
Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2027 über die regulären TVD-Abrechnungen. Der BEBV empfiehlt, die Erfassung frühzeitig vorzunehmen und die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.