Blauzungenkrankheit (BT): wichtigste Informationen für den Kanton Bern

04. Okt 2024

Auch im Kanton Bern sind mittlerweile zahlreiche Seuchenfälle aufgetreten. Wir haben die wichtigsten Infos für unsere Mitglieder zusammengefasst.

Aktuelle Lage
Von der Blauzungenkrankheit gibt es 2 Serotypen, die im Kanton Bern aktuell auftreten; mehrheitlich der Serotyp 3 (BTV 3) aber auch der Serotyp 8 (BTV 8). BTV-3 Erkrankungen kommen vor allem im Oberaargau über den Jurasüdfuss bis ins Seeland vor. Ein BTV-8 Nest liegt im Niedersimmental – Raum Thun. Die Mortalität beschränkt sich bisher bei Rindern auf Einzelfälle, bei Schafen liegt sie deutlich höher.
Die Lage national können Sie der Homepage des BLV entnehmen. Sie wird wöchentlich aktualisiert Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch).

Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Die Übertragung des Virus erfolgt über Gnitzen (kleine Mücken). Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier wurde in der Schweiz bisher nicht beobachtet. Mit dem Auftreten der Mücken muss bis zur kälteren Jahreszeit (ca. November) gerechnet werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, sollte Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden.

Symptome
Alle Wiederkäuer sind empfänglich. Aber eine klinische Erkrankung wird meist nur bei Schafen und Rindern gesehen. Je nach Serotyp verläuft die Krankheit unterschiedlich. Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr gravierend verlaufen. Bei Rindern und Ziegen ist die Infektion meist ohne sichtbare Symptome. Hohes Fieber kann begleitet sein von Entzündung der Schleimhäute. Störungen an den Gefässen führen zu Blutungen und Ödembildung. Eine bläuliche Verfärbung (Zyanose) im Maulbereich und an der Zunge ist möglich. Daher kommen auch die Namen Blauzungenkrankheit oder Bluetongue. Typisch sind Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten. Schaumiger Speichelfluss, seröser bis eitriger Nasenausfluss und Atembeschwerden sind häufig. Speziell bei der Infektion mit BTV-8 treten je nach Trächtigkeitsstadium Aborte und die Geburt von „dummen“ Kälbern und Lämmern auf (Hirnmissbildung).

Präventionsmassnahmen für noch nicht betroffene Betriebe
Zur Krankheitsvorbeugung gehören planmässige Insektenbekämpfung, Stallhaltung gefährdeter Tierbestände während der Nacht sowie Impfungen (aktive Immunisierung) in verseuchten oder seuchenverdächtigen Regionen. Um den Befall mit Mücken (Gnitzen) zu verringern, können Pyrethroide eingesetzt werden.

Massnahmen betroffene Betriebe
Für betroffene Betriebe ist das Amt für Veterinärwesen (AVET) im Kanton Ansprechperson. Die Massnahmen in betroffenen Tierhaltungen umfassen weiterhin eine Tierverkehrssperre und Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls. Es können aber Ausnahmen für den Tierverkehr beantragt werden, beispielsweise für die Tränker oder Aufzuchtrinder. Die Ausnahmen können beim AVET beantragt werden. Das Einstellen von Tieren in gesperrte Tierhaltungen bleibt generell erlaubt.

Nationale Strategie
Mit den seuchenpolizeilichen Massnahmen verfolgt der Veterinärdienst Schweiz die Strategie, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verlangsamen. Damit sollen grosse Schäden vor Beginn der kalten Jahreszeit, in welcher die weitere Ausbreitung der Krankheit zum Erliegen kommt, so weit wie möglich verhindert werden.

Impfungen
Die Schweiz führte von 2008 bis 2010 ein umfangreiches Impfprogramm durch. In der Schweiz wird seit 2012 nicht mehr gegen Blauzunge geimpft. Gegen BTV 3 ist aktuell kein Impfstoff zugelassen, national wird intensiv nach Lösungen gesucht. BTV 8 Impfstoffe könnten mit Bewilligungen importiert werden. Es wird daran gearbeitet, dass für die nächste Saison Impfungen zur Verfügung stehen.

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