Blauzungenimpfung jetzt in der TVD für die Entschädigung registrieren

02. Mai 2025

Ab sofort können alle Tiere nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2x innerhalb eines Monates) auf der TVD gemeldet werden. Nur bis am 31.08.2025 registrierte Impfungen werden vergütet. Erst nach Übermittlung der registrierten Impfungen bis Ende August kann das BLV die Höhe der Vergütung pro grundimmunisiertes Tier festlegen.

Wie melde ich meine Tiere (siehe auch Kurzanleitung)

  • Auf der TVD unter «Meldungen», erscheint das Symbol «Impfen», dieses auswählen und danach die gewünschte Tiergattung wählen.
  • Die zwei Daten der 1. und 2. Impfung eingeben und anschliessend die geimpften Tiere mit dem geimpften Serotyp anwählen.
  • Nach diesem Vorgang auf «weiter»
  • Im Bestätigungsfenster das Datum von der zweiten Impfung eingeben und Bestätigen.

Hinweis: Die Rechnung für den Impfstoff muss dringend aufbewahrt werden. Diese dient bei einer möglichen Kontrolle durch das BLV als Beleg. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wurde, oder der Impfstoff lediglich abgegeben wurde, soll die Rechnung ausweisen, für wie viele Tiere der Impfstoff verabreicht oder abgegeben wurde. Ebenfalls ist das Behandlungsjournal ordnungsgemäss zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen.

Erst nach der Übermittlung der registrierten Impfungen bis Ende August kann das BLV die Höhe der Vergütung pro grundimmunisiertes Tier festlegen.

Weitere Informationen finden sie auf der https://www.tierverkehr.ch/vac

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