Gemeinsame Sömmerung: BVD-Risiko beachten

26. Mär 2026

Die Sömmerung steht bevor gleichzeitig befindet sich die Schweiz im Endspurt der BVD-Ausrottung. Zur Sicherstellung dieses Ziels wird der Tierverkehr, besonders gut rund um die Sömmerung, intensiv überwacht.

Die Sömmerung steht bevor gleichzeitig befindet sich die Schweiz im Endspurt der BVD-Ausrottung

Zur Sicherstellung dieses Ziels wird der Tierverkehr, besonders gut rund um die Sömmerung, intensiv überwacht. Seit 2008 wird die Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erfolgreich bekämpft. Heute sind über 99 % der Rinderhaltungen frei von der Krankheit. Das grösste Risiko für eine Wiedereinschleppung bleibt jedoch der Tierverkehr.


Sömmerung: besondere Aufmerksamkeit erforderlich

Auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweiden treffen Tiere aus verschiedenen Betrieben aufeinander. Entsprechend wichtig ist es, den BVD-Status vor dem Verstellen konsequent zu prüfen. Es dürfen nur Tiere gesömmert werden, die nicht gesperrt sind. Betriebe mit roter Ampel sind somit von der Sömmerung ausgeschlossen. Die verantwortlichen Personen auf den Alpen sowie der Tierhalter ist verpflichtet, den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu kontrollieren. In begründeten Einzelfällen kann der Kantonstierarzt Ausnahmen bewilligen.

Die Ampelfarbe zeigt das Risiko, das von einem Betrieb ausgeht:

Ampel grün     Der Betrieb hat ein BVD-Risiko

Ampel grün     Der Betrieb hat ein mittleres BVD-Risiko

Ampel rot     Der Betrieb hat ein hohes BVD-Risiko.

Ampel grau     Das BVD-Risiko der Tierhaltung wird nicht beurteilt. Spezialfälle wie Viehmarkt, Sömmerungsbetrieb oder Viehausstellung.

Gerade im Zusammenhang mit der Sömmerung ist es entscheidend, nur Tiere aus unproblematischen Beständen zusammenzuführen, um eine erneute Verbreitung zu verhindern.

Das gilt bis und ab 2026

Während der Übergangsphase hilft die BVD-Ampel, den Tierverkehr sicher zu gestalten. Gleichzeitig werden die Anforderungen schrittweise verschärft:

  • Ab 1. November 2025 Nur noch Tiere aus grünen Betrieben zukaufen
  • Ab 1. November 2026 Nur Betriebe mit Status «BVD-frei» können Tiere ohne Einschränkungen handeln

Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Einschränkungen beim Tierverkehr rechnen.

Weitere Informationen:

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