Trockenheit: Ausnahme bei Beitrag für eine angemessenen Bodenbedeckung

31. Jul 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Abteilung Direktzahlungen des LANAT eine weitere Ausnahmeregelung für den Beitrag für eine angemessene Bodenbedeckung beschlossen. Bei Hauptkulturen auf offener Ackerfläche mit Ernte vor dem 1. Oktober genügt es, wenn die Bodenbedeckung noch im laufenden Kalenderjahr angelegt wird. Auf die übrigen Anforderungen wird ausnahmsweise verzichtet.

Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort. Eine Meldung an die Abteilung Direktzahlungen des LANAT ist nicht erforderlich.

Die Informationen zu den bestehenden Ausnahmeregelungen infolge Trockenheit werden auf dem GELAN sowie auf der kantonalen Webseite «Hitze und Trockenheit» unter «Sondermassnahmen Landwirtschaftliche Direktzahlungen» ergänzt.

Alles weiteren Infos zum Thema Trockenheit findet Ihr auf unsere Webseite: Wichtige Infos bei Trockenheit und Hitze - Berner Bauern Verband

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