Ausbau A1 Wankdorf Schönbühl

28. Okt 2022

Die Strecke auf der A1 zwischen Wankdorf und Schönbühl soll mit je einem zusätzlichen Fahrstreifen ergänzt werden. Mit dem Ausbau Wankdorf-Schönbühl werden 3.2 ha wertvolle Fruchtfolgefläche (FFF) definitiv und unwiderruflich verbaut. Bereits vor fünf Jahren, als die Umweltverträglichkeitsprüfung publiziert wurde, hat der BEBV nachhaltigere Lösungen gefordert.

Die öffentliche Auflage für den Abschnitt Wankdorf – Schönbühl ist per 25.10.2022 ausgelaufen. Der BEBV hat gemeinsam mit dem Bauernverein Region Grauholz eine Besprechung bei der Gemeinde Moosseedorf mit betroffenen Landwirten organisiert und durchgeführt. Die Mitglieder wurden dabei auch vom Rechtsdienst des BEBV unterstützt.

Die definitiv genutzten 3.2 ha FFF werden nicht kompensiert. Als «Kompensation» wird eine Parzelle aufgewertet, welche sich aber bereits im FFF-Inventar befindet. Aus Sicht des BEBV ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine Kompensation nicht möglich sein soll. Wird eine solch grosse Fläche nicht kompensiert, ist die Erhaltung des kantonalen Kontingents gefährdet. Eine umfassende Interessenabwägung ist dringend angezeigt, welche den massiven Verlust von FFF behandelt und Alternativen aufzeigt. Nachhaltigere Alternativen, welche der BEBV bereits vor 5 Jahren gefordert hat, sind eine Untertunnelung oder ein Ausbau in die Höhe mit Überdachung. Zudem ist fragwürdig, ob der Ausbau der Strecke Wankdorf-Schönbühl Entlastung bringen kann, wenn der Flaschenhals Autobahnzufahrt Wankdorf weiterhin besteht.

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