Auch Grünlandbetriebe brauchen eine Fachbewilligung Pflanzenschutz: Registration nicht vergessen!
02. Apr 2026
Wer beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet, braucht ab 2027 eine gültige Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel. Das gilt nicht nur für Acker- und Spezialkulturbetriebe, sondern auch für Grünlandbetriebe, welche zum Beispiel Herbizide für die Einzelstockbehandlung brauchen. Bestehende Abschlüsse und Bewilligungen können noch bis am 30. Juni 2026 ohne Prüfung in die neue digitale FaBe PSM umgetauscht werden.
Anerkannte Ausbildungsabschlüsse:
Beispiele:
- Landwirt/in EFZ
- Landwirtschaftliche Fähigkeitzeugnis oder Lehrabschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (LAP1 & LAP2)
- Diplom als Meisterlandwirt/in
- Agro-Techniker/in HF
- Bachelor / Master Agronomie HAFL / SHL oder Agrarwissenschaften ETHZ
- Spritzenführerkurs
- Zertifikat Pflanzenschutzmittel Verband Lohnunternehmer
KEIN fachbewilligungsanerkannter Abschluss: Der Nebenerwerbskurs, die Lehre als Agrarpraktikerin, als Agrarpraktiker und Bäuerin/Bäuerlicher Haushaltleiter mit oder ohne Fachausweis.
Siehe Vollständige Liste Webseite BAFU: 2026: Wie tausche ich meine FaBe um? -> unter «Liste der akzeptierten Nachweise für den Erwerb der neuen FaBe PSM»
Weitere Infos: