Alpverträge im Kanton Bern

13. Mär 2026

Der Sinn und Zweck eines Alpvertrags bei einer Anstellung besteht darin, die Arbeitsbeziehung zwischen dem Alpbesitzer beziehungsweise der Alpgenossenschaft und dem Angestellten (z. B. Älpler, Hirte oder Melker) klar zu regeln. Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis während der Alpsaison und legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.

Für Anstellungen auf der Alp wird empfohlen, den Alpvertrag des Berner Bauern Verband zu verwenden. Dieser kann im Mitgliederbereich auf der Homepage heruntergeladen und anschliessend ausgefüllt werden. Der Vertrag regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, den Lohn sowie die Ferien. Es wird auch empfohlen das Pflichtenheft auszufüllen.

Wenn nur ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wird oder bestimmte Punkte – wie z. B. die Höchstarbeitszeiten oder der obligatorische freie Sonntag – nicht im Vertrag geregelt sind, gilt automatisch der Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft des Kantons Bern, der beispielsweise eine 55-Stunden-Woche vorsieht.

Bei ausländischen Arbeitnehmern muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass eine gültige Arbeitsbewilligung vorhanden ist und eine Krankenversicherung besteht.

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