Acker-BFF und Getreide in weiter Reihe: Was gilt im 2025?

15. Aug 2024

Bei der Ansaat der Herbstkulturen sind die ÖLN-Anforderungen und Regelungen fürs 2025 zu beachten. Bezüglich BFF gab es Änderungen.

Das wichtigste im Überblick:

  • Die Anforderung 3.5 % Acker-BFF ist aufgehoben und werden nicht eingeführt.
  • Getreide in weiter Reihe: Die Massnahme wird auf Stufe Bund gestrichen. Getreide in weiter Reihe kann nicht an die 7% BFF (gemäss ÖLN) angerechnet werden.
  • Getreide in weiter Reihe kommt wieder wie vor 2022 «nur» in die Vernetzung. Betrag: 600.-/ha. Es gibt keine Änderungen zu den bisherigen Vorgaben.
  • Andere Arten von BFF wie Bunt- und Rotationsbrachen, Nützlingsstreifen, Säume auf Ackerfläche und Ackersschonstreifen sind weiterhin betragsberechtigt.

Hintergrund: Der Bundesrat informierte in seiner Mitteilung vom 26. Juni 2024 über Entscheide zu den 3.5 % Acker-BFF und Getreide in weiter Reihe. Die Anforderung für die 3.5 % Acker-BFF wird auf den 1. Januar 2025 nicht eingeführt aufgrund der Entscheide im Parlament.
Weiter wird die Massnahme Getreide in weiter Reihe auf Bundesebene aufgehoben. Diese Massnahme sei als Begleitmassnahme zur Anforderung von den 3.5 % BFF auf offener Ackerfläche eingeführt worden und deshalb nun nicht mehr nötig.


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