04. Jul 2025
Mit der Abredeversicherung können Arbeitnehmende, welche keine neue Anstellung haben, für maximal 6 Monate den obligatorischen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle selbständig weiterführen. Sie erhalten im Schadenfall dieselben Leistungen, wie wenn sie noch über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert wären.
Die Abredeversicherung empfiehlt sich für austretende Arbeitnehmende ohne genaue Zukunftspläne, mit einer längeren Lücke bis zum Antritt der neuen Arbeitsstelle oder bei unbezahltem Urlaub.
Die Vorteile der Abredeversicherung gegenüber dem Unfalleinschluss bei der Krankenversicherung sind vielfältig. So entsteht zum Beispiel keine Kostenbeteiligung bei Franchise und Selbstbehalt, Reise-, Transport- und Rettungskosten sind versichert, ein Unfalltaggeld ist versichert sowie eine Rentenleistung bei Invalidität und Tod.
Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt werden.
Gerne steht Ihnen die Agrisano Regionalstelle für Fragen zur Verfügung.