21. Aug 2024
Seit 2022 müssen Gülle- und Gärlager laut Luftreinhalte-Verordnung (LRV) grundsätzlich abgedeckt sein. Seit letztem Monat und in nächster Zeit verschickt das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern Entwürfe von Verfügungen an Eigentümer von noch offenen Güllegruben mit der Bitte um Stellungnahme.
Der Berner Bauern Verband hat das Gespräch mit dem Amt für Umwelt und Energie gesucht, welches für die Umsetzung im Kanton zuständig ist. Der Kanton hat sich für die Form der kostenpflichten Verfügungen entschieden, um der nationalen gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Der BEBV hätte sich ein anderes Vorgehen gewünscht.
Der BEBV hat zusammen mit dem internen Rechtsdienst die Unterlagen geprüft und kann betroffenen Mitgliedern eine Einschätzung abgeben.