Ab 1. April nur mit «grüner» BVD-Risikoampel an die öffentlichen Schlachtviehmärkte
14. Mär 2025
Auf öffentlichen Märkten werden ab dem 1. April 2025 keine Tiere ab Betrieben mit «oranger» oder »roter» Ampelfarbe im BVD-Risiko mehr angenommen.
Am 1. November 2024 hat die letzte Meile der BVD-Ausrottung mit einer 2-jährigen Übergangsphase vom alten zum neuen BVD-Status begonnen. Während dieser Zeit hilft die BVD-Ampel, den Tierverkehr sicher zu machen.
In der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist die BVD-Ampel des eigenen Betriebes folgendermassen zu finden:
«Betrieb» -> «Betriebsdetail» -> «Betriebsinformation» -> «BVD-Risiko»
- Ist die Farbe hinter «BVD-Risiko» grün (vernachlässigbar), kann das Tier normal aufgeführt werden.
- Ist die Farbe hinter «BVD-Risiko» orange (mittel), hat der Betrieb in den meisten Fällen noch eine «Überwachungslücke», die sich im Lauf der Übergangsphase schliessen kann. Tiere von solchen Betrieben werden ab 1. April an Schlachtviehmärkten nicht mehr angenommen. Bei Fragen zum Grund der orangen Ampel können sich Betriebe beim AVET melden.
- Betriebe mit BVD-Risiko hoch (rote Ampel) hatten in den letzten 18 Monaten ein BVD-Tier im Bestand und können deshalb keine Tiere aufführen.
Zu beachten: Der Zugang eines Tieres aus einem «orangen» Betrieb hat bis zum 31. Oktober 2025 noch keine Konsequenzen für den eigenen Betrieb. Eine grüne Ampel bleibt «grün».
Kontaktdaten AVET: nfvtbch oder 031 633 52 70
Fragen zu den Schlachtviehmärkten: Peter Brönnimann, 031 938 22 76