Ab dem 1. März 2018 tritt die Revision der Tierschutzverordnung in Kraft. Neu wird der Einsatz von Elektrobügeln bei Stieren verboten. Gemäss Art. 35 Abs. 4 Bst. 6 TschV dürfen diese nur noch bei Kühen sowie bei über 18 Monate alten weiblichen Rindern eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur Anpassung der Tierschutzverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
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