Gemäss aktuellen Abklärungen bei den zuständigen Behörden dürfen nach der Grenzschliessung nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (L-/B-/C-Bewilligung, Meldebescheinigung, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung) sind. Die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu eine befristete Ausnahme. Zur Sicherung der Ernte gilt ab heute während 8 Tagen eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag dürfen in die Schweiz einreisen. Das Staatsekretariat für Migration hat die Grenzposten darüber informiert.
Betriebe, welche Arbeitnehmer in den nächsten Tagen/Wochen erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im
Meldeverfahren (nicht zu verwechseln mit der Stellenmeldepflicht) erfassen. Diese Meldung ist für max. 90 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss vor Ablauf der Meldebestätigung der Aufenthalt verlängert werden. Diese Meldung ist einfach und gratis. Im Durchschnitt werden die Meldungen innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, es kann aber auch ein paar Tage dauern. Aus diesem Grund ist die Einreise während den nächsten 8 Tagen auch ohne die Meldebescheinigung möglich.
Eine andere Variante ist, dass der Arbeitgeber bei der
kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde eine Bewilligung für vier Monate beantragt. Dies Bearbeitungsfristen sind kantonal unterschiedlich und die Bewilligung ist kostenpflichtig. Wenn das Gesuch bewilligt ist, wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dieses Papier benötigen die Arbeitnehmer für die Einreise in die Schweiz.
Stellenvermittlung in der Corona-Situation
Da viele ausländische Arbeitskräfte nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen, zeichnet sich in der Schweizer Landwirtschaft in den nächsten Wochen ein Personalmangel ab. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat deshalb zusammen mit Mitgliedorganisationen und speziell dem Bereich Spezialkulturen entschieden, die in der Westschweiz bereits bestehende und vom Waadtländer Bauernverband Prometerre betriebene Vermittlungs-Plattform
agrix.ch auch auf Deutsch verfügbar zu machen. Gleichzeitig ist sie für die kommende Zeit und die darüber laufende Personalvermittlung kostenlos. Landwirtschaftsbetriebe, die Mitarbeitende suchen, können kostenlos ihre Arbeitsplätze sichtbar machen.
Das Stellenportal der BauernZeitung hat auf die aktuelle Situation ebenfalls reagiert. Auf
agrarjobs.ch können ab sofort Gesuche und Angebote für Erntehelfer und temporäre Aushilfen platziert werden, um ausländische Saisonarbeitskräfte zu ersetzen. Das Portal ist normalerweise kostenpflichtig und es muss aufgrund der aktuellen Eingabemasken auch eine Rechnungsadresse eingegeben werden. Agrarjobs verschickt aber für die Kategorie «Erntehelfer und temporäre Aushilfe» keine Rechnungen.
Die Personalverleih-Plattform
Coople, die normalerweise flexibles Personal an Unternehmen in der Gastronomie, den Einzelhandel, Lagerhäuser und Eventorganisatoren vermittelt, hat auch ein spezielles Angebot für die Landwirtschaft lanciert und bietet den Vermittlungs-Service zum Selbstkostenpreis an.