Viele Gemeinden im Kanton Bern sind daran, ihre Gewässerräume auszuscheiden. Im Gewässerraum sind grundsätzlich das Düngen und der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmittel verboten.
Häufig verläuft neben einem Gewässer ein Weg oder eine Strasse. Das Gewässerschutzgesetz besagt, dass wenn ein Gewässerraum über eine Verkehrsanlage hinausragt, auf die Bewirtschaftungseinschränkung verzichtet werden kann. Erst ab diesem Herbst hat der Kanton das Vorgehen zur Genehmigung dieser Ausnahme festgelegt. Vorher war dies zwar in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, in der kantonalen Umsetzung jedoch noch nicht abschliessend.
Es ist aus Sicht der Landwirtschaft wichtig, dass diese Ausnahme während der Nutzungsplanung durch die Gemeinde gemacht wird und nicht durch jeden Grundbesitzer einzeln vorgenommen werden muss. Hier ist es unbedingt notwendig genau hinzusehen und dies in den kommunalen Gremien, in der Mitwirkung oder mit Einsprachen zu verlangen.
Weitere Informationen zur Gewässerraumausscheidung finden Sie
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